Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts bestätigten den Entscheid der Münchener Verkehrbehörde, einem Kiffer den Führerschein zu entziehen, weil er einen Joint rauchte und dazu ein Bier trank.
Scheinbar sind Menschen grundsätzlich nicht zum Autofahren geeignet, die psychoaktive Substanzen wie Cannabis gemeinsam mit Alkohol konsumierten.
Bleibt noch der Gang vor's Bundesverfassungsgericht oder mal weniger Cannabis und mehr Pillen...