Eine Gruppe von Jugendlichen sitzt auf dem Marktplatz, trinkt Alk, raucht Gras und einer (S.) der, wenn er voll ist, öfters aggressiv wird, ohrfeigt seinen Freund O.
Daraufhin wird er noch ruppiger und schlägt O. mit der Faust ins Gesicht. Der stürzt, schlägt auf einen Stein und stirbt.
S. erhält eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und darf gehen.
Sein Anwalt: „Mein Mandant ist nicht unmittelbar für den Tod des Jungen verantwortlich. Deshalb ist es richtig, dass er nicht in Haft sitzt.“
Wer ist den Schuld? Der Stein?